Durch Kochen, Spülen, Waschen, Duschen, Baden, Atemluft und Schwitzen wird Feuchtigkeit in die Luft abgegeben. So entstehen beispielsweise allein beim Schlafen pro Person und Nacht ca. 1- 2 Liter Feuchtigkeit. Warme Luft kann wesentlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft. Deshalb ist in der kalten Jahreszeit das richtige Lüften und Heizen besonders wichtig. Regelmäßiges Lüften von Räumen verhindert hohe Luftfeuchtigkeit und damit evtl. auftretende Schimmelbildung.
Alle Mieterinnen und Mieter sind durch den Mietvertrag und die Hausordnung verpflichtet, die Kehrwoche durchzuführen. Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Störungen, so dass wir hier einige grundsätzliche Dinge ansprechen möchten. Falls Sie die Kehrwoche wegen Urlaub, Erkrankung, Alter o.ä. nicht selbst durchführen können, müssen Sie für eine Vertretung sorgen z.B. durch Tausch mit Nachbarn.
Im Winter sind die Zugangswege zum Haus und die Gehwege vor und um das Haus durch Räumen und Streuen von Schnee und Eis zu befreien. Die Gehwege müssen auf einer Breite von 1,00 m geräumt und gestreut werden. An Werktagen ist bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zu räumen. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr. Bei Bedarf ist natürlich wiederholt zu Besen, Schaufel und Streumittel zu greifen. Gestreut werden dürfen Sand, Splitt und Asche. Salz darf nur an besonderen Gefahrenstellen bei Eisregen verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass soweit alle Parteien eines Hauses einverstanden sind, die Räum- und Streupflicht in täglichem Wechsel zwischen den Mieterinnen und Mietern erledigt wird. Ein besonderes Schild für den Winterdienst wird bei Bedarf von der Geschäftsstelle der Städt. Wohnbau GmbH zur Verfügung gestellt.
Was unglaublich klingt, wird wahr. Nach dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 03.11.2006 können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Reparaturen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Im Bereich der Betriebskosten unserer Wohnungen sind hiervon z.B. Gartenpflegekosten, Wartungskosten für Gas- und Elektrogeräte, Schornsteinfegerkosten oder die Kosten für Reinigungsarbeiten betroffen. Was davon auf Arbeitslohn, Anfahrt und Maschinenkosten entfällt, kann mit 20% direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wir werden deshalb in der Betriebskostenabrechnung für die Kosten entsprechend aufschlüsseln. Sie können diese Kosten dann in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Konkret bedeutet dies, entweder Sie warten mit Ihrer Einkommensteuererklärung bis Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben oder Sie beantragen in Ihrer Steuererklärung die Steuermäßigung nach §35a EStG und teilen mit, dass die Belege nachgereicht werden. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater.
Städtische Wohnbau Kornwestheim GmbH
Bahnhofstraße 82
70806 Kornwestheim
Fax: 07154 202-8710
wohnbau(@)kornwestheim.de
Wohnungsverwaltung:
Tel.: 07154 202-7309/-7312
Grundstücke/Bauträger:
Tel.: 07154 202-7300
Projektabwicklung und Bauabwicklung:
Tel.: 07154 202-7304 /-7313
Technik:
Tel.: 07154 202-7306 /-7307